DiscoverArchivradio – Geschichte im OriginalHitlers Machtübernahme im Parlament: Das Ermächtigungsgesetz | 23.3.1933
Hitlers Machtübernahme im Parlament: Das Ermächtigungsgesetz | 23.3.1933

Hitlers Machtübernahme im Parlament: Das Ermächtigungsgesetz | 23.3.1933

Update: 2024-09-27
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Die Parlamentsdebatten der 5. Wahlperiode bahnten das an, was im März 1933 zum sogenannten Ermächtigungsgesetz führte.
Als die Nationalsozialisten Anfang 1933 die Macht übernahmen und die 8. Wahlperiode begann, wurde das Parlament unwichtig. Wie von der 6. und 7. ist auch von der 8. Wahlperiode wenig Originalton überliefert. Aber die entscheidende Sitzung der Machtübernahme am 23. März 1933 ist in größeren Teilen erhalten. Im Zentrum steht Adolf Hitlers erster Auftritt in diesem Parlament. Das Protokoll vermerkt, dass sich einige Abgeordnete der linken Fraktionen von Kommunisten und Sozialdemokraten demonstrativ in den "Urlaub" abgemeldet hatten. Tatsächlich waren mehr als hundert Abgeordnete vor allem der KPD, aber auch der SPD inhaftiert, geflohen oder untergetaucht.* Vor dem Interim-Parlamentsgebäude, der Kroll-Oper, trugen SA und SS zur Einschüchterung der Parlamentarier bei.

Gleichheit vor dem Gesetz gilt nicht für jeden


Hitler beginnt ruhig. Die Wissenschaftliche Dokumentarin im Deutschen Rundfunkarchiv Muriel Favre führt das unter anderem darauf zurück, dass er erst seinen Ton finden musste, wie er diesem Parlament gegenübertrat. Hitler bekommt seinen ersten Applaus, als er ankündigt, den vermeintlichen Reichstags-Brandstifter hinrichten zu lassen. Wenig später legt er programmatisch die Politik der Folgejahre dar. Er droht als erstes die Abrechnung mit den "Marxisten" an, will die Föderalstruktur des Reichs abschaffen, ebenso die Wahl des Parlaments. Die Gleichheit vor dem Gesetz, so Hitler, gelte nicht für jeden, sondern nur für bestimmte Kreise.

Hitler nimmt Stellung zu Außenpolitik und Kultur


Die Siegermächte müssten sich darauf einrichten, dass sich das Deutsche Reich gegen sie stelle, wenn sie weiter auf Reparationsleistungen bestünden.
Die Kunst habe sich komplett an "Blut und Rasse" zu orientieren. Religiöse Grundwerte würden zwar von der neuen Regierung respektiert, aber auch die Gläubigen müssten sich nationalsozialistischen Gedanken beugen. Die zukünftig von den Nationalsozialisten eingesetzten Richter dürften nicht (zum Beispiel wegen Befangenheit) absetzbar sein.

Ende der Weimarer Demokratie


In der zweiten Hälfte, immer häufiger von großem Applaus seiner Fraktion unterbrochen, nähert sich Hitlers Ton dem seiner Reden im Sportpalast und anderswo an. Er wird aggressiver. Jeder Landesverrat werde "künftig mit barbarischer Rücksichtslosigkeit ausgebrannt werden". Man werde die Armee aufrüsten, bis die Nachbarländer abrüsten. Es müsse ein Ende haben, von Siegern und Besiegten zu reden.
Der eigentliche Sinn dieser Debatte war, dem neuen Reichskanzler und der NSDAP uneingeschränkte Macht zu geben. Die NSDAP setzte an diesem Tag mit Zustimmung des Zentrums das Ermächtigungsgesetz durch, einen Tag später trat es in Kraft. Damit war die Weimarer Demokratie abgeschafft.
Die Redner:
Hermann Göring (Reichstagspräsident)
Franz Stöhr (NSDAP)
Adolf Hitler (Reichskanzler)
Thomas Esser (Zentrum)
Otto Wels (SPD)
Ludwig Kaas (Zentrum)
8. Wahlperiode. 1931/32
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*In einer früheren Fassung des Artikels wurden die Angaben des Protokolls als Tatsachen dargestellt. Wir haben die Formulierung deshalb präzisiert.
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